Am 30. Januar 2016 haben in Büdingen ca. 150 Nazis von NPD und Freien Kameradschaften gemeinsam mit Pro NRW, WoW und PeGidAzis unter Führung von Melanie Dittmer demonstriert. Motto war Büdingen wehrt sich – Asylflut stopp. Es wurde u..a. Nationaler Sozialismus jetzt! und Frei, sozial und national! sowie Alles für Volk, Rasse und Nation! gerufen.
Gegen die Nazis demonstrierten ca. 1.200 Menschen. Allein aus Frankfurt waren 200 - 300 AntifaschistInnen nach Büdingen gefahren.
Die Polizei hatte die Route der Nazis durch die Büdinger Innenstadt stark abgesichert. Versuche von AntifaschistInnen auch nur in die Nähe der Demo-Route zu gelangen hat die Polizei mit Pfefferspray, Schlagstock und Kesseln verhindert.
Insgesamt hat eine omnipräsente und extrem autoritär auftretende Polizei eine Mini-Demonstration der Nazis in Büdingen durchgesetzt. Schlechte Planung/Koordination und taktische Fehler der antifaschistischen DemonstrantInnen haben ihnen dies relativ leicht gemacht.
Neonazis in Büdingen Gegen die braune Hetze
FR mit vielen Fotos
30. Januar: Büdingen
... Pressefotografie
Wir waren sehr viel mehr als die
... @linksaktiv8230;
Bericht vom Neonaziaufmarsch in Büdingen, 30. Januar 2016
Josef Preiselbauer
Bühne frei für Melanie Dittmer und ihre Neonazis Das Video gibt einen Eindruck von der Nazi-Demo, ihren TeilnehmerInnen und Parolen
Über Tausend gegen hundert Neonazis
Beobachter News
Demo gegen Flüchtlngsunterkunft RTL Hessen zur Nazi-Demo und
Gegenprotest
Der 30. Januar in Büdingen swing
Der VGH hatte den Nazis das mitführen von Fackeln verboten. Begründet hat er dies weder mit dem Datum, noch mit der erhöhten Brandgefahr in der Büdinger Altstadt:
Der Senat ist der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zahl von Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte das Tragen von Fackeln ein aggressives und provokatives Verhalten ist, das geeignet ist, ein Klima der Gewaltdemonstration und der potenziellen Gewaltbereitschaft zu erzeugen.
Weiter stellte der VGH fest, dass das Tragen von Fackeln einschüchternd wirkt. Gießener Allgemeine, HR
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Fackelverbot bestätigt.