Im Iran ist Anfang des Jahres die 18-jährige Nazanin zum Tode verurteilt worden. Der Grund: Sie hatte sich als Minderjährige gegen drei Männer, die sie vergewaltigen wollten, zur Wehr gesetzt und einen der Angreifer in Notwehr getötet. Sie wurde von einem iranischen Gericht zum Tod durch Erhängen verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, der nächste Verhandlungstermin ist voraussichtlich im Juni. Es ist zu befürchten, dass das Urteil erneut vom Gericht bestätigt und kurz darauf vollstreckt wird.
Terre des Femmes protestiert zusammen mit dem „Internationalen Komitee gegen Steinigung“ und der Kampagne „Vergesst niemals Hatun“ aufs Schärfste gegen die Todesstrafe von Nazanin und fordert ein faires Gerichtsverfahren sowie einen anschließenden Freispruch der Verurteilten. Weitere Forderungen sind die Abschaffung der Todesstrafe sowie anderer grausamer und erniedrigender Behandlungen von Gefangenen im Iran.
Seit der Verurteilung von Nazanin wurde eine breit angelegte Protestaktion gestartet, in deren Rahmen viele Unterschriften gesammelt und Protestbriefe an die iranische Regierung geschrieben wurden. Inzwischen konnte für Nazanin auch ein Anwalt engagiert werden, der sich für ihren Freispruch einsetzt.
Der Fall von Nazanin ist kein Einzelfall: Die Achtung von Menschenrechten und Frauenrechten im Besonderen ist im Iran nicht gewährleistet. So finden willkürliche Festnahmen und unfaire Gerichtsverfahren statt, die Gefangenen haben selten juristischen Beistand. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen sind in iranischen Gefängnissen nicht selten.
Allein im Jahr 2004 wurden mindestens 159 Personen hingerichtet, die tatsächliche Anzahl ist unbekannt. Die Gründe für Hinrichtungen sind vielfältig und reichen von „Ehebruch“ über „feindseliger Gesinnung gegen Gott“, von Homosexualität bis hin zu „unmoralischem Verhalten“.
Unter den Hingerichteten befanden sich viele Frauen, teilweise auch Minderjährige.
Frauen sind von der grausamen iranischen Rechtssprechung besonders betroffen:
So wird z. B. Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung nicht den Tätern, sondern den Opfern angelastet, indem behauptet wird, das Opfer hätte den Täter „provoziert“.