Am 30. Juni 2016 wurde der Anti-PEgIdA-Mann vom LG Frankfurt freigesprochen. Der 30jährige Antifaschist war wegen angeblicher Eierwürfe in Richtung PEgIdA der versuchten Körperverletzung angeklagt. @NoFragida, FR vom 16.3.
Die Polizei hat am 19. Mai 2016 (ehemalige) Wohnungen von @PM Cheung und @Willi Effenberger durchsucht und u.a. Festplatten beschlagnahmt. Sie sucht Fotos von den Protesten gegen die Eröffnung der EZB am 18. März 2015. Die Staatsanwaltschaft rechtfertigte die Durchsuchungen mit Ermittlungen wegen versuchtem Totschlag. Blockupy, FR, ND,
Antifaproteste & Blockupy Rote Hilfe
Die Polizei hat das Fest des Internationalen Zentrums zum 1. Mai 2016 angegriffen. Die angemeldete Kundgebung war zuvor mit kurzfristig verhängten Auflagen wie einem Verbot von Beschallung, Reden und Musik faktisch verboten worden. Trotzdem konnte das Fest teilweise durchgesetzt werden. @Internationales Zentrum, PM Martin Kliem (PDL)
Hunderte Eintracht-Fans vesrsammelten sich in am a. 30. April 2016 Luisenplatz. Ca. 150 hatten sich trotz Stadionverbot Tickets besorgt. Faszination Fankurve
Darmstadt hat die Sperrung der Innenstadt für Eintracht -Fans aufgehoben. Durchgesetzt wurde dies durch Klagen von 300 Fans beim Verwaltungsgericht. Die Stadt und ihr Bürgermeister Reißer fürchteten eine Überlastung der Gerichte (und wohl auch eine große Blamage). Kicker, Darmstädter Echo, HR
Zuvor hatte Stadt Darmstadt am Innenstadtverbot für Eintrachtfans festgehalten, obwohl das VG Darmstadt die Verfügung für offensichtlich rechtswidrig erklärt hatte. Sie wollte lediglich die sechs Eintracht-Fans nach Darmstadt lassen, die erfolgreich geklagt hatten. Das VG Darmstadt nannte dies rechtsstaatsfern und beklagte den mangelnden Respekt gegenüber Entscheidungen der Justiz. FAZ, n-tv, Erklärung der Fananwälte
Am 11. Februar hat die Polizei mit mehreren Hundertschaften das JuZ Kornstraße in Hannover gerazzt. Ganzer Artikel
Ein junger Antifaschist hatte am 20. Juni 2015 gegen den Widerstand Ost West (WOW) demonstriert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ein durchsichtiges Plastikvisier als Schutz vor Pfefferspray getragen zu haben. Das Verfahren wg. passiver Bewaffnung vor dem Jugendgericht wurde am 19. Januar eingestellt. FR
Am 31. März 2012 hatten mehrere tausend Menschen gegen die autoritäre Krisenpolitik der Troika demonstriert. Ca. 500 DemonstrantInnen waren von der Polizei stundenlang eingekesselt und festgenommen worden. Mehrere GenossInnen haben erfolgreich auf Entschädigung geklagt. Betroffene werden gebeten, sich bei der Roten Hilfe zu melden, damit sie ebenfalls Schadensersatz einklagen können.
Im ersten Blockupy-Prozess ist Federico Fede Annibale am 3. Juni zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. NoTroika, FR, FNP
Fede hat im Prozess ein Geständnis abgelegt. Laut Spiegel erklärte er außerdem, es sei selbstverständlich richtig, dass ich für das, was ich gemacht habe, vor Gericht stehe.
#Nach dem Prozess Statement der FreeFede-Kampagne
Kein typischer
Chaot jungle world
Heiligt der Zweck die Mittel?
Fede nach 11 Wochen U-Haft frei (Swing 191)
Bei der Maikundgebung des DGB am Römerberg wurde ein Kollege festgenommen. Die Festnahme soll mit den Aktionen gegen die Eröffnung der EZB begründet worden sein. ANK
Mehr als 2½ Jahre nach der M31-Demo in Frankfurt hat die Polizei am 9. Dezember 2014 in Krefeld und Marburg insgesamt 4 Wohnungen durchsucht. Rote Hilfe
Die erste Bußgeldverhandlung wegen der Gleisblockade im Zusammenhang mit der erfolgreich verhinderten Nazi-Demo am 1. Mai 2013 ist vom AG Potsdam eingestellt worden. Das Gericht entschied, das Verfahren mitsamt Anreise nach Potsdam habe bereits eine „ausreichende Sanktion“ dargestellt. Betroffenenplenum, EA Frankfurt, Prozesserklärung, FR
Ein Teilnehmer der M31-Demo 2012 wurde am 31. Juli 2014 vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Rote Hilfe
Der Atomkraftgegner und Antifaschist Hans Christoph Stoodt soll bei einer Blockade des Castortransports 2011 in Kranichstein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben. Trotz zahlreicher Unstimmigkeiten wurde er zur Zahlung von 4.000 € + Gerichtskosten verurteilt. Die Friedens- und Zukunftswerkstatt ruft zur Solidarität mit Hans Christoph Stoodt auf.
Ein Teilnehmer der erfolgreichen Blockade der Nazi-Demo am 1. Mai 2013 war am 25. Juni wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung angeklagt. Da die Polizei-Zeugen gravierende Gedächtnislücken hatten und sich in Widersprüche verwickelten, wurde der Prozess eingestellt. Kurzbericht
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage gegen den Blockupy-Kessel am 23. Juni 2014 abgewiesen. Der Anmelder will nun Berufung einlegen. NoTroika, HR, FR, FAZ-Kommentar
Am 1. Juni 2013 hatte die Polizei die Blockupy-Demonstration gestoppt und 1000 TeilnehmerInnen gekesselt.
Der Prozeß wegen der erfolgreichen Blockade der Nazi-Demo am 1. Mai 2013 wurde am 16. Juni 2014 gegen Zahlung von 100 € eingestellt. Dem angeklagten Antifaschisten war Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand vorgeworfen worden. Nachdem der Zeuge der Anklage sich in Widersprüche verwickelt hatte, ließ sich die Anklage nicht halten. Rote Hilfe
Im Prozess wegen Schutzbewaffnung wurde der Angeklagte freigesprochen Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine verstärkte Baseballkappe. NoTroika, FR, FNP, junge welt
Kurzbericht und
Aufruf zum 1. Prozesstag NoTroika
Presse zum 1. Prozesstag:
HR,
FR,
FAZ,
FNP
Der Frankfurter Jugendring, die Jusos und weitere Jugendverbände verurteilen die von der Bundespolizei angestrebten Verfahren gegen AntifaschistInnen wegen der Blockade der Nazi-Demo am 1. Mai 2013. Weiter heißt es in der Erklärung:
Die Blockade war zentrales Element der Strategie Nazi- Propaganda mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in Frankfurt am Main zu verhindern. Wir lassen uns nicht in gute und schlechte Antifaschist*innen spalten. Antifaschismus braucht ein starkes Bündnis und Solidarität.
Gleisblockierern droht Verfahren FR
Josef ist seit den Protesten gegen den Wiener Akademikerball (ehem. WKR-Ball) vom 24. Januar 2014 in Haft. Aus Solidarität mit Josef haben am 12. März ca. 60 AntifaschistInnen in Frankfurt vor dem österreichischen Konsulat demonstriert. linksunten
Etwa 250 Menschen demonstrierten am 14. Dezember ihre Solidarität mit den von Hausdurchsuchungen betroffenen Antfas sowie gegen Repression und rassistische Ausgrenzung. Bericht von Solikreis Mannheim
Anfang Oktober stürmten PolizistInnen die Wohnungen von drei AntifaschistInnen in Mannheim. Sie sollen an einer Aktion gegen einen NPD-Stand in Sinsheim teilgenommen zu haben. PolizistInnen drohten den Festgenomenen bei der Vernehmung, der Vorwurf der Körperverletzung könne auf versuchten Totschlag ausgeweitet werden. Dem Mitbewohner eines Beschuldigten wurde eine Pistole an den Kopf gehalten. AK Antifa, Solikreis Mannheim
Sonja Suder wurde am 12. November wegen der Beteiligung an drei Anschlägen in den 70er Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren verurteilt. Im OPEC-Verfahren wurde sie freigesprochen. Da sie 2/3 davon bereits in U-Haft verbracht hat, wurde der Haftbefehl ausgesetzt und Sonja Suder konnte mit 100 Leuten ihre Freilassung feiern. Sonja Suder ist frei
Der EA hat in seinem Diskussionsbeitrag Blockupy 2013 und was danach kam die Widersprüche der Darstellung von Polizei und Innenministerium offen gelegt.
Anfang August sind die ersten Anhörungen im Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der verhinderten Nazi-Demo am 1. Mai eingetroffen. Verbunden sind diese Anhörungen mit mit dem Angebot, das Verfahren gegen Zahlung eines Verwarngeldes in Höhe von 35 € einzustellen.
EA und Rote Hilfe Ffm haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Umgang mit den Verwarngeldern veröffentlicht. Darin werden verschiedene Optionenen beschrieben. Die beiden Gruppen zählen auch auf, was für und gegen das Zahlen der Verwarngelder spricht.
Aufruf von Repressionsbetroffenen, die Verwarngelder zu verweigern
Bereits vor einigen Wochen hatten der EA Frankfurt und die Rote Hilfe einen Newsletter zu den Verfahren wegen der verhinderten Nazi-Demo am 1. Mai eingerichtet. Unter dem Motto Because we did the right thing gibt der EA auch Tipps zum Umgang mit den zu erwartenden Bußgeld- und Strafverfahren.
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Polizei eine Demonstrantin bei der M31-Demo am 31. März 2012 zu lange festgehalten hat. Die Polizei hätte die Demonstrantin nach Feststellung ihrer Personalien auch nicht nach Wiesbaden bringen dürfen. Rote Hilfe, FR
Der Prozess gegen den Jenar Pfarrer und Antifaschisten Lothar König wurde am 2. Juli ausgesetzt. Die Verteidigung konnte nachweisen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ihr entlastendes Video-Material vorenthalten hatte. Damit ist der Prozess erstmal geplatzt.
König soll
bei der Blockade der Nazi-Demonstration am 13. Februar 2011 in Dresden
ständig gegen die Polizeibeamten gehetzt haben. Zwei Polizisten
behaupten, er habe aus dem Lautsprecherwagen
gerufen: Deckt die Bullen mit Steinen ein! Ein vom
Lautsprecherwagen aus gedrehtes Video belegt, dass zu diesem Zeitpunkt
eine Punkversion von Bella Ciao gespielt wurde.
Soligruppe,
publikative
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt hat die Entscheidung über die Buskontrollen bei Blockupy 2012 auf den 1. Juli vertagt. Zugleich bestätigte das VG, dass die Auffenthaltsverbote rechtswidrig waren Rote Hilfe
Im
Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger hat das Gericht am 9.
April Beugehaft gegen Sybille S. verhängt.
Soli-Gruppe
In ihrer
Stellungnahme bezieht sich Sybille S. auf ihren Prozess 1978, in
dem sie auf Basis von Aussagen ihres Freundes Hermann Feifel
angeklagt war. Die Aussagen waren nach Feifels Verletzungen durch einen
Sprengsatz von der Polizei im Krankenhaus erzwungen worden
Unter diesem Titel haben die Rote Hilfe Frankfurt und der EA Frankfurt eine Analyse der strafrechtlichen Folgen, der Medien, des Widerstands und der Polizeistrategie an den Blockupytagen veröffentlicht.
200-300 Menschen nahmen am 8. Februar an der Demo gegen die Hausdurchsuchungen bei Pressefotografen auf der Zeil in Frankfurt teil. Motto der Demonstration war Pressefreiheit verteidigen! Gegen autoritäre Krisenpolitik! Die Polizei verhinderte, dass die DemonstrantInnen ihren Unmut auch vor der Staatsanwaltschaft an der Konstablerwache ausdrücken konnten.
Bericht und Redebeitrag der autonomen antifa [f] bei Indymedia, Video Hessenschau, FR, Aufruf
Am Morgen des 6. Februar haben Polizisten 10 Wohnungen von 8 FotografInnen aus Hessen, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Die Polizei suchte nach Fotos von der M31-Demo. Die FotografInnen wollen sich rechtlich gegen die Beschlagnahme ihrer Bilder wehren. Verdi hat den betroffenen KollegInnen Rechtshilfe zugesagt.
Bundesweite Hausdurchsuchungen: Angriff auf linken Journalismus Rote Hilfe Ffm
Bundesweite Hausdurchsuchungen gegen Journalist_innen und Fotograf_innen wegen M31 AK Recht
Tagesspiegel, TAZ, FR1, Empörung über Razzia FR, Fotos ohne Wert FR-Kommentar
Durchsucht: Staatsanwaltschaft nervt Pressefotografen ZAPP
UpdateDrei Pressefotografen haben ihr Bilder bereits zurückbekommen. Diese können nicht für Prozesse verwendet werden. Polizei und Staatsanwaltschaft ist nach öffentlichem Druck aufgefallen, dass es sich tatsächlich um Journalisten handelt. HR
Im Prozess gegen Sonja Suder hat sich der Kronzeuge der Anklage Hans-Joachim Klein in erhebliche Widersprüche verwickelt. Klein hatte behauptet, Suder habe ihn gemeinsam mit Brigitte Kuhlmann für die Beteiligung an der Geiselnahme der Erdölminister auf OPEC-Konferenz 1975 in Wien angeworben. Im Protokoll seiner Vernehmung wird ihm aber vorgehalten, dass er Sonja Suder weder in seinem Buch "Rückkehr zu Menschlichkeit" noch bei diversen Vernehmungen durch die Polizei genannt oder auf ihm vorgelegten Fotos erkannt hatte. Insgesamt hat Klein inzwischen vier verschiedene Darstellungen über die Anwerbegespräche gegeben. Die Verteidigung hat daher beantragt, den Haftbefehl gegen Sonja Suder aufzuheben.
Solikomitee Frankfurt
Ex-Terrorist Klein hat im Opec-Prozess Erinnerungslücken FR
Luft für Ex-Terrorist dünner - Opec-Prozess: Zeuge Hans-Joachim Klein verstrickt sich zunehmend in Widersprüche FNP
Ein Berliner Antifaschist Tim H. ist am 16. Januar 2013 vom AG Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Ihm wurden Megafondurchsagen bei den Blockaden gegen die Nazi-Demo am 19. Februar 2011 vorgeworfen. In diesen soll Tim dazu aufgerufen haben, eine Polizeisperre zu durchbrechen.
Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen addn
Besser eine Kameradschaft gründen als Nazis blockieren publikative
VVN, dnn, Spiegel
Gut 100 Menschen haben am 31. Dezember an der Knast-Demo des Solikomitees für Sonja Suder und Christian Gauger teilgenommen. Zu Beginn der Kundgebung wurden Auflagen vorgelesen, die trotz Sylvester ein Verbot von Pyros und die Drosselung der Lautstärke auf 85 Dezibel vorsahen. Trotzdem wurden zahlreiche Böller und Leuchtraketen gezündet und sorgten drinnen wie draußen für gute Stimmung. Redebeiträge wie nach schwächelndem Start zunehmend lauter werdende Parolen äußerten gleichermaßen Solidarität mit Sonja Suder und den politischen Gefangenen wie mit allen Gefangenen. Beim Rundgang um den Knast waren viele TeilnehmerInnen positiv über den direkten Rufkontakt mit den Gefangenen überrascht, was auch zeigt, wie lange viele von uns nicht mehr am Knast waren. Aufruf
Demo-Berichte der Roten Hilfe und der Soli-Gruppe
Am 21. September begann der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger. Die Anklage beruft sich im wesentlichen auf die Aussagen des schwerstverletzten Hermann Feiling und desbereist mehrfach unzuverlässigen Kronzeugen Hans-Joachim Klein. Ganzer Artikel mit vielen Links
Das LKA Berlin hat von September 2011 bis Juni 2012 gegen das apabiz ermittelt. Das apabiz hatte in seinem vom Berliner Senat geförderten Dossier über die Nazi-Kundgebung am 11. September 2011 in Berlin aus der indizierten Website des NW Berlin zitiert. Die Nazi-Aktivistin Stefanie Piehl hatte deswegen Strafanzeige gestellt. Antifa Hohenschönhausen, Berlin rechtsaußen
Am 30. August 2001 verurteilte das AG Gießen einen
Frankfurter
Antifaschisten zu 90 Tagessätzen a 30,--
€. Der
Antifaschist soll bei den
Demonstrationen gegen die Nazi-Demo am 16.
Juli 2011 versucht zu haben, eine
Polizeikette zu durchbrechen, die dem Schutz
der Nazi-Demo diente.
Rote
Hilfe Ffm, Soliaktion, Prozessbericht
vom 1.8., Prozesserklärung, Gießener
Allgemeine
Auf Einladung von Schwusos und Jusos konnte am 17. Mai vor dem Frankfurter Engel der ermordeten Homosexuellen gedacht werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte zuvor ein Verbot der Gedenkveranstaltung für "rechtswidrig" erklärt.
Die Stadt Frankfurt hatte die Veranstaltung mit der Begründung verboten, es gebe eine Nähe zu den Blockupy-Protesten.
Die Polizei hat die Platzverbote gegen mehr als 400 M31-DemonstrantInnen zurück genommen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte zuvor signalisiert, dass die Verbote keine Bestand haben würden. EA Frankfurt, FR, HR
Die Polizei hatte Verfügungen verschickt, in denen polizeilich erfasste DemonstrantInnen der M31-Demo mitgeteilt worden war, dass sie die Frankfurter Innenstadt während der Blockupy-Aktionstage nicht betreten dürfen.
Die Rote Hilfe und der Ermittlungsausschuss haben ein Aufruf an alle Kriminalisierten der M31-Demonstration veröffentlicht, sich zu melden, damit eine Betreuung und Koordination der anstehenden Verfahren möglich wird.
Antirepressions-Seite zu M31
Die umfassende Überwachung von Aktivisten der Gefangenen-Solidaritätsgruppe Libertad!
durch den Verfassungsschutz war nach dem Urteil des Berliner
Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die
Überwachungsanträge des VS sind nach dem
Urteil des Gerichts "nicht hinreichend konkret
begründet" gewesen. Presseerklärung von Libertad, Pressespiegel
Peter Novak legt auf Telepolis dar, dass die Folgen für
die Überwachungspraxis trotz des erfreulichen Erfolgs der Kläger gering sein werden.
Am 8. Oktober 2011 demonstrierten ca. 80-100 Personen vor der
JVA Frankfurt/Preungesheim gegen die andauernde
Inhaftierung von Sonja S.(78) Und Christian G.(70).
Pressemitteilung der Roten Hilfe , Indymedia
Weitere Infos: Verdammt lang quer
Der Prozess am 2. August 2011 gegen einen frankfurter Antifaschisten wurde gegen Zahlung von 400 € Bußgeld eingestellt. Der Strafbefehl gegen ihn lautete ursprünglich auf 2.400 €, so dass sich sein Widerspruch gelohnt hat. Dem Genossen wurde Körperverletzung und Widerstand bei der Anti-Nazi-Demo am 8. Mai 2010 in Wiesbaden vorgeworfen.
Am 22. Juni 2011 haben in Frankfurt etwa 2.000 Menschen gegen die Innenministerkonferenz demonstriert. Die DemonstrantInnen wandten sich gegen Sicherheitsstaat, Überwachung und Abschiebungen. Ganzer Beitrag mit Links zu Reden und Berichten.
150-200 Menschen demonstrierten am 27. Mai 2011 gegen die Kriminalisierung des Protests gegen die Innenministerkonferenz. Mit Parolen gegen Staat und Polizei sowie gegen Rassismus und für offene Grenzen zogen die DemonstrantInnen lautstark von der Alten Oper zur Konstabler Wache. Demo gegen Repression im Vorfeld der IMK (IMK auflösen), Aufruf
Am 17. Januar wurde eine Antifaschistin vom AG Frankfurt wegen Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 120 € verurteilt. Sie soll einen Polizisten bei der Blockade des iranischen Konsulats 2010 mit den Repressionsorganen des Iran gleichgesetzt haben. Prozessbericht, Antifa Teheran
Die Rote Hilfe Frankfurt hat einen Anquatschversuch des Verfassungsschutzes öffentlich gemacht. Die Rote Hilfe ruft dazu auf, entsprechende "Gepsächsangebote" des VS mit ihrer Hilfe oder der des EA Ffm öffentlich zu machen.
Das Amtsgericht Frankfurt hat Katinka Poensgen am 20. Oktober
2010 zur Zahlung von knapp 1400,- Euro an das Bundesland Hessen
verurteilt. Die Sprecherin der Anti-Nazi-Koordination hatte
einen Polizisten bei einer Kundgebung gegen eine
Nazi-Demonstration in Hausen in Notwehr in den Finger
gebissen. Video Der Beamte hatte sich deshalb für eine Woche dienstunfähig gemeldet.
Zum Prozessauftakt am 2.4.2010: ANK, FNP
Das Verfahren gegen Andrej Holm wurde am 5. Juli 2010 eingestellt. Ihm wurde ebenso wie drei weiteren Beschuldigten die Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) vorgeworfen. Die Revision der drei anderen Angeklagten steht noch aus. Antifa Freiburg
Amnesty International hat die mangelnde Aufklärung von Mißhandlungen durch die Polizei beklagt. Täter unbekannt ist nach Anzeigen gegen PolizistInnen oft das Ermittlungsergebnis. Auch die Tode von Oury Jalloh und Adem Özdamar werden in dem Bericht behandelt.
Der Bundesgerichtshof hat die Überwachung von drei Aktiven von Libertad für illegal erklärt, weil "zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht... nicht bestand." Die Genossen wurden verdächtigt, Mitglieder der Militanten Gruppe (mg) zu sein. Grundlage war, dass sich Libertad gegen Kriegseinsätze und für politische Gefangene einsetzt sowie ein linguistisches Gutachten. Die Überwachung wurde auch fortgesetzt, als den Ermittlern klar wurde, dass die Libertad-Leute nichts mit der mg zu tun haben.
Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen Telepolis
Tag und Nacht woll'n sie bei dir sein.
Das Urteil des Bundesgerichtshof zur Rechtswidrigkeit einer
Überwachung und seine (fehlenden) Auswirkungen. (Telepolis)
Nach wochenlanger Pressehetze gegen die 1. Mai-Demo und die ALB hat die Polizei nun eine Dursuchungswelle bei linken Projekten gestartet. Einen Überblick dazu gibt AKA
NPD-Blog analysiert den Zusammenhang zwischen von Familienmisnisterin Schröder propagierten “Kampf gegen Links” und der Medienhetze zum 1. Mai 2010.
Ein 18-Jähriger Antifaschist wurde am 14. April 2010 zur Ableistung von 20 Sozialstunden verurteilt. Das Mitglied der SDAJ hatte sich am 7. November 2009 gemeinsam mit 2000 anderen Menschen einer NPD-Demonstration entgegengestellt. Pessemitteilung der SDAJ
Die Polizei Darmstadt hat am Morgen des 30. März 2010
mindestens vier Wohnungen durchsucht. Den Betroffenen wird vorgeworfen,
im November vergangenen Jahres rechtsradikale Anhänger des
Fußballvereins Eintracht Wald-Michelbach angegriffen zu haben.
Presseerklärung der Roten Hilfe DA, Swing
Due Staatsanwaltschaft Dresden hat erste Strafverfahren wegen der erfolgreichen Blockade der Nazi-Demo am 13 Februar
eingeleitet. Mehrere PolitikerInnen der Partei "Die Linke" bekamen
einen Strafbefehl wegen "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". MDR, Endstation Rechts
Wie immer solltet ihr euch im Falle von Strafbefehlen oder Vorladungen zunächst an den EA, den AK Recht oder die Rote Hilfe wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die schwarz-gelbe Regierung hat am 7. Dezember 2009 das Hessische
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) verschärft. Es erlaubt das
massenhafte scannen von KFZ-Kennzeichen (wenn ein "konkrete Gefahr"
besteht) und die Überwachung von VOIP-Telefonaten. heise-news
Wolf Wetzel hat dazu unter dem Titel Neues aus der Anstalt den zweiten Teil seines Hessenkrimis veröffentlicht.
600-700 Menschen wollten am 14.11. Mit autonomen Zentren antifaschistisch in die Zukunft!
gehen. Die Polizei nahm die zum Schutz vor Nazi-Fotografen aufgezogene
Vermummung eines Teils der TeilnehmerInnen zum Vorwand, um die Demo zu
zerschlagen. Mehrere dutzend Verletzte, zehn Festnahmen und dreihundert
festgestellte Peronalien waren die traurige Bilanz.
Communiqué der Vorbereitungsgruppe, Antifa Freiburg, Badische Zeitung
Anlass der Demonstration war die Enttarnung eines geplanten Bomben-Anschlags von Nazis durch die Antifa.
Am 4. November 2009 hat der Verfassungssschutz im Dreieicher Stadtteil Dreieichenhain versucht, eine Antifaschistin zur Zusammenarbeit zu bewegen. Antifa KO
Die Polizei hatte die Website der Autonomen Antifa Freiburg am 13. Oktober für kurze Zeit abschalten lassen. Anlass für diese Zensur waren Berichte gegen den Freiburger Polizeipräsidenten und der Aufruf, sich zum Schutz vor Nazi-Fotografen bei der KTS-Demonstration am 14. November um 14:00 Uhr am Schwabentor in Freiburg zu vermummen.
Löschen statt Hinweisen (Telepolis)
Der Verfassungsschutz hat bei dem linken Journalisten und Buchautor Wolf Wetzel 1998 ein halbes Jahr lang das Telefon abgehört und die Post mitgelesen. Er beantragte Akteneinsicht. und bekam eine Akte, die eine abenteuerliche Geschichte und viele geschwärzte Stellen enthielt. Das VG Berlin hat dieses Vorgehen des VS am 8. Juli für unrechtmäßig erklärt und die vollständige Herausgabe der Akte beshclossen. Wolf Wetzel, Indymedia
Der AK Angreifbare Traditionspflege ruft zur Solidarität mit dem Sprecher der VVN-BdA Uli Sander auf. Sander wird vom Kameradenkreis der Gebirgjäger verklagt, weil er erklärt hatte, dass dieser seit seiner Gründung Täter schützt. Erklärung
Der EA Frankfurt hat die Schikanösen Vorkontrollen mehrer Busse vor der Krisendemo am 28. März 2009 scharf kritisiert. Mit den Kontrollen, der Feststellung der Personalien und der versuchten ED-Behandlung hat die Polizei "die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert". Der EA hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und ruft daher dazu auf, "das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen." Presserklärung des EA
Bei den Aktionen gegen die Nazi-Demo am 7. Juli gab es viele Verhaftungen. Ein Teil der Betroffenen hatte Bußgeldbescheide bekommen. Die Prozeßberichte sind hier zusammengefaßt.
Bundestag und Bundesrat haben am 18. und 19. Dezember 2008 das
umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet. Damit kann das BKA auch offiziell
"vorbeugend" tätig werden. Es kann legal bundesweite
Rasterfahndungen durchführen und dabei auf Datensammlungen
"nicht-öffentlicher Stellen" zugreifen. Auch die die
präventive Telekommunikations-Überwachung sowie der
große Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit
winzigen Kameras und Wanzen gehören nun zum legalen Repertoire des
BKA. Außerdem wird mit dem Gesetz das Berufsgeheimnis von
ÄrztInnen, JournalistInnen und RechtsanwältInnen
ausgehöhlt.
BKA-Gesetz: Opposition beklagt "schwarzen Tag für die Grundrechte" (heise)
Vermittlungssausschuss macht Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen (heise)
BKA, BDK, Lügen und Onlinedurchsuchungen Das Heulen und Wehklagen um das "verwässerte" BKA-Gesetz nimmt zu. (Telepolis)
Bund-Länder-Einigung zum neuen BKA-Gesetz (älterer Bericht mit vielen Links zum BKA-Gesetz)
Am 13. Dezember 2008 haben in Freiburg 2.500 Menschen unangemeldet gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg demonstriert. Autonome Antifa Freiburg, RDL, Aufruf, Interview mit der Vorbereitungsgruppe im Fudder.
Bereits am 29. November 2008 hatten 1.000 Menschen in Mannheim gegen die Gesetzes-Novelle protestriert. Die Polizei ging massiv gegen die DemonstrantInnen vor und verhinderte eine anschließende Spontan-Demo. Bündnis für Versammlungsfreiheit, AK Antifa Mannheim, Indymedia
Am 6. Dezember demonstrierten 4.000 Menschen in Stuttgart gegen das neue Versammlungsgesetz.
Die Versammlungsfreiheit in der Postdemokratie (Telepolis)
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den
Überwachungswahn" haben am 31. Mai 2008 in Frankfurt nach Angaben
der Kampage gegen die Vorratsdatenspeicherung 1000 Menschen
demonstriert. Die Demonstration richtete sich gegen die Protokollierung
und Speicherung der Telekommunikation und das exzessive Sammeln
persönlicher Daten durch Krankenkassen und Unternehmen.
Mit dabei war auch der antikapitalistische Block, zu der die autonome antifa [f] aufgerufen hatte.
Die Polizei hat am 14. Mai 2008 Wohnungen von AntifaschistInnen in Höchst, Mömlingen und Röllbach durchsucht. Die Vorwürfe sind Sprühen und Sachbeschädigung bei einem rechten Tattoo-Shop. Weitere Infos
350 bis 500 Menschen haben sich am 12. April 2008 an der
Demonstration gegen Polizeigewalt der Frankfurter Jugendantifa
beteiligt. Einen Bericht der Jugendantifa gibt es bei Indymedia. Redebeitrag der autonomen antifa[f]
Mit der Demonstration wurden die zahlreichen Übergriffe der
Polizei gegen antifaschistische wie studierende DemonstantInnen in
einer Kampange thematisiert. Die Kampange zielte weniger auf die
Skandalisierung des Einzelfalls als auf die Thematisierung der
Polizeigewalt zum Schutz des "längst überflüssigen
Systems der Verwertung"
Eine scharfe Kritik an der Demonstration hat die Anti-Nazi-Koordination formuliert
Die rechtsradikale "Junge Freiheit" und der "Verfassungsschutz" haben eine Kampange gegen die Rote Hilfe und deren Mitglied Franziska Drohsel (Jusos) entfacht. Die Rote Hilfe nimmt die gesteigerte Medienöffentlichkeit zum Anlass verstärkter Mitglieder-Werbung. Rote Hilfe
Die Rote Hilfe hat immer wieder auch AntifaschistInnen bei ihren Prozessen unterstützt. Unter anderem war sie bei dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy und im Verfahren wegen durchgestrichener Hakenkreuze gegen den nix-gut-Versand aktiv. Lesenswert ist auch die neue Broschüre zur Aussageverweigerung.
Die Anti-Nazi-Koordination hat am 10. Dezember 2007 einen Alternativen Polizeibericht vorgelegt. Untertitel ist: Polizei Frankfurt: Nazis schützen, DemikratInnen verfolgen, Flüchtlinge abschieben. FR
Am 6. November 2007 haben nach Angaben des Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung etwa 1.000 Menschen gegen die Ausweitung der Überwachung im Internet demonstriert. Berichte bei: FR, Heise, Telepolis
Siehe die Kritik an der Demo im April
Nach Informationen von Libertad versucht der Verfassungsschutz derzeit in Frankfurt neue Leute abzuwerben. So sprachen sie am 9. September 2007 bei Jakob Moneta und einer mit ihm seit langem befreundeten Genossin vor und boten ihnen eine "Stelle im öffentlichen Dienst" an. Beide haben den Anwerbeversuch natürlich sofort öffentlich gemacht. Erklärung
Die Meldungen über das schließlich abwehrte Berufsverbotsverfahren gegen das Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg Michael Csaszkóczy findet ihr hier.
Der ehemalige Minister für Verteidigung Hans Apel (SPD) wollte den Sprecher der ANK Hans-Christoph Stoodt verklagen, weil dieser ihn mit guten Gründen als “Teil des rechtsnationalen Milieus” bezeichnet hatte. 24 Stunden vor dem für den 29. Mai 2007 angesetzten Prozesstermin zog Apel seine Klage zurück. ANK
In Rostock sind nach den Protesten gegen den Weltwirtschaftsgipfel in Heilgendamm 2007 mindestens acht DemonstrantInnen in Schnellverfahren zu Haftstrafen von bis zu 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Mehr als 1000 Menschen wurden in Gewahrsam genommen. Die Gefangenensammelstellen werden von den AnwältInnen als "Käfighaltung" beschrieben. Ganzer Beitrag
Bereits am 9. Mai 2007 hatte die Bundesanwaltschaft 40 Wohnungen und Läden Linker von der Polizei durchsuchen lassen.
das OLG München hat David Goldner am 14. Mai vom Vorwurf der
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(§86a StGB) freigesprochen. Das AG Garmisch-Patenkirchen hatte zu
60 Tagessätzen a 10 € verurteilt, weil er im Jahr 2006 in Mittenwald Flyer für das Buch "Feindaufklärung und Reeducation" dabei hatte. Auf dem Cover sind Islamisten zu sehen, die den Hitler-Gruß zeigen. Hagalil
Bereits im März diesen Jahres war die Kriminalisierung von
Antifaschisten wegen durchgestrichener und zerschlagener Hakenkreuze
gescheitert. Artikel
Am 14. April 2007 demonstrierten mehr als 1.000 Menschen gegen die Vorratsspeicherung der Telekommunikation und Online-Durchsuchungen sowie gegen Videoüberwachung. Die meisten DemonstrantInnen waren aus der IT- und OpenSource-Scene. Bericht und Demokritik
Durchgestrichene und zerschmetterte Hakenkreuze dürfen
weiterhin verwendet werden, wenn die ablehnende Haltung zum
Nationalsozialismus "eindeutig und offenkundig" ist. Dies hat der BGH
am 15 März 2007 verkündet. Das LG Stuttgart hatte dies anders
gesehen und den Geschäftsführer des Versandhandels nix-gut wegen des Verkaufs von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt.FAZ, Zeit, epd
Siehe auch: Repression gegen Antifaschisten
Wegen der Verwendung "verfassungswidriger Kennzeichen" wurde David Goldner am 10.Januar 2007 vom AG Garmisch-Patenkirchen zu 60 Tagessätzen a 10 € verurteilt. Er hatte in Mittenwald Flyer für das Buch "Feindaufklärung und Reeducation" dabei gehabt, auf denen Islamisten den Hitler-Gruß zeigen. Berichte bei Radio Lora und Zeitspiegel (BR)
Wie bereits in dem Urteil des LG Stuttgart wegen des Vertriebs durchgestrichener Hakenkreuze des Versandhandels nix-gut wurde auch hier ein Antifaschist für die kritische Verwendung eines NS-Symbols bestraft. In beiden Fällen stehen noch Berufungs- bzw. Revisionsverfahren an.
Im August 206 war ein Antifaschist vom LG Berlin freigesprochen worden, der das "Good Night White Pride" Symbol getragen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem antirassistischen und antifaschistischen Symbol eine Aufforderung zur Gewalt sehen wollen. Turn it down
Die Klage der Anti-Nazi-Koordination (ANK) gegen die Auflagenverfügung zur Demonstration
gegen die Nazi-WG in Butzbach-Hochweisel wurde am 26.Juni 2006 vom
Verwaltungsgericht Gießen abgewiesen. Die ANK will jetzt Berufung
gegen dieses Urteil einlegen.
Erklärung der ANK zum Urteil und zur Prozesseröffnung
Am 20. Juni 2001 hatten 13.000 Menschen online gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa demonstriert und damit den Zugriff auf den Server für ein bis zwei Stunden erheblich verlangsamt. Danach hatte die Polizei das Dritte Welt Haus durchsucht. Der Anmelder der Website von Libertad war für den Aufruf zur Online-Demonstration angeklagt und vom Amtsgericht Frankfurt wegen "Nötigung" zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde am 22. Mai 2006 vom OLG aufgehoben und der Genosse von Libertad freigesprochen. Das OLG stellte eindeutig fest, dass die Online-Demonstration keine Gewalt und auch keine Nötigung mit einem empfindlichen Übel darstellte. Heise
Mit einem Transparent "Freiheit stirbt mit Sicherheit! Hessen vorn: Abschiebung. Folter. Überwachung" und einem Flyer
protestierten AntifaschtistInnen gegen die geplanten
"Sicherheits"-politischen Verschärfungen zur WM bei einer
Podiumsdiskussion der Frankfurter Rundschau im Südbahnhof am 5.
April.
Presserklärung der autonomen antifa [f]
Die antifaschistische Website rotes-hall ist wieder online. Die KriPo Schwäbisch Hall hatte die Sperrung der Website durch den Provider am 16. Februar 2006 veranlaßt. Den Genossinnenund Genosssen aus Schwäbisch-Hall wird Beleidigung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern des Staatsschutzes und der Ordnungsbehörde vorgeworfen.
Die Polizei in der Wetterau versucht Druck gegen einen
volljährigen Antifaschisten aufzubauen, indem sie sich mit seinen
Eltern über dessen Zukunft "sorgt".
Erklärung des Betroffenen
Am 27. August durchsuchte die Berliner Polizei Wohnungen, Büros und die Läden des Antifaversands Red-Stuff sowie des APABIZ
. Als Vorwand nahm sie den Aufruf den NPD-Wahlkampf zu behindern.
Außerdem stürmte die Polizei eine Antifa-Party, auf der es
gegen NPD-Altpapier einen Freidrink geben sollte. Dies wurde von der
Staatsanwaltschaft als Aufforderung zu Sachbeschädigung gewertet.
Weitere Infos dazu gibt es bei der ALB
Gegen den ehemaligen Mitangeklagten Marco H. wurde Beugehaft wegen
Aussageverweigerung verhängt. Weiteren ZeugInnen droht dasselbe.
Soligruppe Magdeburg
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt war die Durchsuchung des Café ExZess im Januar rechtswidrig. Es lagen keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat vor, da das verfassungswidrige Kennzeichen (Hakenkreuz und SS-Uniform) eindeutig nicht der Fortführung einer verbotenen Organisation zum Ziel hatte. Die Durchsuchung war mit der einer Fotomontage Erika Steinbachs in SS-Uniform, mit der zu einer Demonstration gegen das revanchistische Zentrum gegen Vertreibungen zum 9. November aufgerufen wurde, begründet worden.
Erklärung des ExZess zum Gerichtsbeschluss
Überarbeitete Erklärung des ExZess zur Durchsuchung
Das Landgericht Frankfurt hat den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner am 20. Dezember 2004 verwarnt und wegen Nötigung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht noch unter der bereits skandalös niedrigen Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Angeklagten eine "ehrenvolle Gesinnung" bescheinigt und dementsprechend nur eine Geldstrafe gefordert. Ganzer Beitrag
Der antifaschistische Roma Mario Bango wurde am 17. August 2004 im Berufungsverfahren vom Obersten Gerichtshof der Slowakei zu zehn Jahren Haft wegen "versuchten Mordes" verurteilt. Er hatte sich und seine Familie im März 2001 gegen den Angriff eines rechtsradikalen Rassisten gewehrt und diesen dabei tödlich verletzt. Bericht zum Verfahren auf Indymedia
Weitere Infos: Free Mario, Antifaschistisches Infoblatt
Am Morgen des 11. März 2004 hat die Polizei die Wohnung eines
Antifaschisten in Frankfurt durchsucht. Vorwand war ein angeblicher
Tritt gegen einen Polizisten bei der Demonstration am 9. November. Der
Betroffene wertet die Durchsuchung auch als Versuch ihn
einzuschüchten, seine Lautsprecheranlage nicht bei der
Antifademonstration am 3. April zur Verfügung zu stellen
Erklärung des Betroffenen
Am 21. Januar wurden das Café Exzess und eine Privatwohnung von der Polizei durchsucht.
weitere Informationen
Der Anmelder der Antifa-Demo in Bruchköbel am 10. Mai 2003
hatte am 27. Januar - dem offiziellen Holocaust-Gedenktag - ein
Verfahren, weil er angeblich die Auflagen des Ordnungsamtes nicht
eingehalten hatte. Ihm wurde ein Abweischen von der Demoroute
vorgeworfen sowie dass er nicht gegen "Vermummung" eingeschritten sei.
Nachdem der Prozess zunächst im Konfettiregen untergegangen war,
musste die Anklage dann wegen offensichtlicher Widersprüche
fallengelassen werden.
Prozessbericht und -Erklärung auf Indymedia
Am 16. Dezember wurden die Urteile im magdeburger 129a-Prozess
verkündet. Daniel erhielt zwei und Marco zweieinhalb Jahre Knast.
Carsten wurde freigesprochen. Die Aufhebung der Haftbefehle gegen die
drei Genossen am 21. November hatte vorsichtige Hoffnungen auf eine
Freispruch gemacht.
Weitere Infos bei der Soligruppe Magdeburg
Im Herbst 2002 hatte die damalige Antifaschistische Aktion Berlin (AAB) ein "Fahndungsplakat" herausgegeben, auf dem prügelnde Polizisten gezeigt wurden. Sinn der Aktion war die Anonymität der Prügler zu durchbrechen und die Forderung nach Kennzeichnungspflicht der PolizeibeamtInnen publik zu machen. Dafür ist nun der Pressesprecher der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB) wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht angeklagt.
Unter dem Motto "Linke Politik verteidigen! Freiheit für Marco,
Daniel und Carsten und alle politischen Gefangenen!" haben etwa 2.500
Menschen am 25. Oktober in Magdeburg demonstriert
Presseerklärung und weitere Infos bei der Soligruppe Magdeburg
Bildbericht auf Indymedi
Am Morgen des 14.08.2003 wurden die Wohnungen dreier Mitglieder der Antifaschistischen Aktion Bad Homburg durchsucht. Zur Begründung diente der Vorwurf der "üblen Nachrede" - gegen Nazis! Dabei wurden mehrere PC's, Disketten und CD's beschlagnahmt. Vor allem wurden die Druckvorlagen für eine antifaschistische Demonstration zum Jahrestag der Befreiung von Auschwitz im Januar diesen Jahres in Friedrichsdorf-Köppern gesucht.
Aus Protest gegen die Kriminalisierung antifaschistischer
Aktivitäten wurden am Mittwoch dem 20. August
Polizeipräsidium und Amtsgericht in Bad Homburg besucht.
Erklärung der Homburger Antifas
Fotos zur Aktion auf Indymedia
Am 4. Mai 2002 soll sie ein mit mehreren Nazis besetztes Auto angegriffen und dabei den Offenbacher Neonazi Marc Jonza verletzt haben. Der angeblich Geschädigte und ein weiterer als Zeuge benannter Nazi blieben der Verhandlung fern. Die beiden verbliebenen Zeugen der Anklage gaben eine etwas wirre Schilderung der Vorfälle, so dass der Richter das Verfahren nach 90 Minuten einstellte.
Am 9. Juli 2002 wurde ein Verfahren gegen zwei Teilnehmer des letzten Grenzcamps eingestellt. Die beiden waren im Anschluß an die Besetzung des SPD-Büros (wg Genua) in der S-Bahnstation Hauptwache festgenommen worden. Indy
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat die Gebühren in Höhe von 56 € bestätigt, die 50 AntifaschistInnen für ihre vorläufige "Ingewahrsamnahme" am 1. Mai 2001 zu bezahlen haben. Mit Gerichtsgebühren haben die betroffenen GenossInnen jetzt 6.000 € am Bein.
Mit Urteilsverkündung vom 1. Februar 2002 hat das Landgericht
Frankfurt alle Teile einer Verfügung aufgehoben, mit der Lufthansa
im November 2001 die Nutzung eines Kleinbusses mit der Aufschrift
"Lufttransa Deportation Class" im öffentlichen Raum hat untersagen
lassen.
Presseerklärung von "Kein Mensch ist illegal!"
Die beiden sind der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen
angeklagt. Sie sollen insbesondere an mehreren bewaffneten Aktionen
gegen die deutschen Abshchiebehörden und ihre Vollstrecker
teilgenommen haben. In seiner Erklärung
bekennt sich Rudolph Schindler zu einem Teil der ihm vorgeworfenen
Taten und widerlegt zahlreiche Behauptungen des Kronlügners Tarek
Mousli.
Informationen über den aktuellen Prozeßverlauf
Auch Axel Haug ist nach einer Einlassung frei, während Harald Glöde inzwischen in Aussageerzwingungshaft zu sitzen scheint.
Kritik an den Aussagen von Klaus Viehmann
Das hessische Innenministerium hat am 21.11.2001 auf Veranlassung
des Bundesinnenministers den "Verein Kurdischer Arbeitgeber e.V." in
Frankfurt sowie die Wohnungen von sechs Vorstandsmitgliedern
durchsuchen lassen. Die Polizei hat laut heutiger Meldung des
Ministeriums "umfangreiches Material sichergestellt", das belegen soll,
dass der Verein "eine Unterstützungsorganisation der verbotenen
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" ist.
Presseerklärung von AZADI auf Nadir
Erklärung von Ulla Jelpke auf Hagalil