Folterprozess gegen Daschner: Schuld ohne Strafe

Das Landgericht Frankfurt hat den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner am 20. Dezember 2004 verwarnt und wegen Nötigung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht noch unter der bereits skandalös niedrigen Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Angeklagten eine "ehrenvolle Gesinnung" bescheinigt und dementsprechend nur eine Geldstrafe gefordert.
Indymedia, HR

Proteste gegen Daschner bei der Prozesseröffnung

Am Morgen des 18. November 2004 begann der Prozess gegen den ehem. Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei Daschner wegen Folter. Daschner hatte dem Entführer von Jakob Metzler gedroht, er werde starke Schmerzen zugefügt bekommen, wenn er nicht den Aufenthaltsort Metzlers angebe.

Etwa 30 DemonstrantInnen protestierten vor einem riesigen Presseaufgebot gegen die zunehmende Einschränkung demokratischer Rechte. Die zahlreichen Sympathie- und Entschuldigungserklärungen für Daschner durch Politiker wie Koch und Lafontaine wurden als Schritt zur Aushölung des Folterverbots verurteilt.

Presseerklärung der antifa(f) zur Prozesseröffnung
Proteste in anderen Städten
Aufruf zur Prozessbegleitung auf Indymedia , Libertad
Bericht in der Jungle World, FAZ

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