28. Mai 2009 - Laut Auskunft seines Anwalts, Alex Selbert (siehe Presseerklärung), verhaftete die Polizei den 26-jährigen Elvis A. am Montag, 26. Mai 2009, gegen Mitternacht, in Fuldatal, wo er zusammen mit seiner Lebensgefährtin und ihren beiden, ein einhalb Jahre und drei Wochen alten gemeinsamen Kindern lebte, um ihn nach Kosovo abzuschieben, wo er hat keine weiteren Verwandten mehr hat. Elvis A. war 1999 zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern im Gefolge des Kosovo-Konflikts nach Deutschland geflüchtet.
Doch statt Asyl bekam Elvis A. lediglich eine "Duldung". Daher war es ihm auch nicht möglich, einer Ausbildung nach zu gehen oder eine reguläre Arbeit aufzunehmen. Da er 82 Tage zu spät nach Deutschland gekommen war, fiel er nicht mehr unter die "Härtefallregelung."
Vor einem Monat erhielt Elvis A. einen Brief, in dem er gebeten wurde, Deutschland "freiwillig " zu verlassen. Mit Hinweis auf seine familiäre Situation und soziale Integration beantragte sein Anwalt daraufhin eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Antwort darauf erhielt er nicht, stattdessen wurde er nach Kosovo abgeschoben. Laut Anwalt, war die Zeit zu kurz, um Rechtsmittel gegen diese Abschiebung einzulegen.
Die deutsche Bundesregierung hat vor kurzem ein Rückübernahmeabkommen mit den Kosovo-Behörden unterzeichnet, die für die zwangsweise Rückführung von Personen aus dem Kosovo, unabhängig ihrer ethnischen Herkunft erlauben. Diese Vereinbarung steht im Gegensatz zur Stellungnahme des UNHCR über die fortdauernde internationale Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo, nach der Kosovo-Serben und Roma in Kosovo nach wie einer möglichen Verfolgung ausgesetzt sind, und ihnen daher Asyl oder ein subsidiärer Schutz gewährt werden soll.
Die Abschiebung von Elvis A. erfolgte zeitgleich mit der Veröffentlichung eines Berichts (englisch) der Menschenrechtsorganisation "Minority Rights Group International", der auf die anhaltende Diskriminierung ethnischen Minderheiten im Kosovo aufmerksam macht und feststellt, dass diese Kosovo weiterhin verlassen. Am gleichen Tag veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, ECRI, des Europarats ihren vierten Länderbericht (englisch) über Deutschland, in dem Deutschland für seine restriktive Politik gegenüber Asylsuchenden kritisiert wird.
Ein Kapitel dieses Berichts befasst sich mit der Situation der Menschen, die in Deutschland nur "geduldet" sind. ECRI lobt Deutschland für seine Bemühungen Personen, die sich seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Bedingungen, eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, die sogenannte "Bleiberechtsregelung", fordert aber gleichzeitig, dass eine humane und die Menschenrechte respektierende Lösung für die Personen gefunden werden muss, die bereits länger in Deutschland leben und Bindungen zu Deutschland haben, aber nicht in den Genuss der Bleiberechtsregelung kommen. Elvis A. wäre sicher in diese Kategorie gefallen.
Chachipe a.s.b.l.
N.B.: Inzwischen haben wir vom Rechtsanwalt von Elvis A., Alex Selbert aus Kassel erfahren, dass auch die restlichen Mitglieder der Familie in Abschiebehaft genommen wurden.
Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen Dokumentation von 1993 - 2008 Dokumentation der Antirassistischen Initiative Berlin