Versammlungs­freiheit gilt auch im Frank­furter Flug­hafen

Erklärung der Klägerin, die beim Bundesverfassungsgericht die Achtung der Grundrechte im Flughafen durchgesetzt hat.

Wir haben viel gewonnen:

der Flughafen ist ein öffentlicher Raum, im dem die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gültigkeit haben. Und das gilt nicht nur für Flughäfen und für Bahnhöfe, die teilprivatisiert sind aber von der öffentlichen Hand beherrscht werden, sondern für alle Orte, die als Bereich „allgemein kommunikativen Verkehrs“ ausgestaltet sind.

Das heißt konkret, unsere Versuche, gegen Abschiebungen vom Frankfurter Flughafen zu protestieren und zu intervenieren fallen unter den Schutz des Grundgesetzes und können nicht mehr willkürlich von der Fraport kriminalisiert werden. Demonstrationen, die wir im Terminal anmelden wollen oder können, melden wir wie früher beim Ordnungsamt an und die Fraport kann`s nicht mehr verbieten, ohne eine konkrete Gefährdungslage nachzuweisen. Vielleicht oder eher ganz bestimmt, wird sie Auflagen durchdrücken wollen - wie früher auch - (Vorstandschef Schulte freut sich, dass er z.B. Trillerpfeifen nicht zulassen muss) aber zumindest haben wir wieder eine Verhandlungsbasis.

Das Verbot, Flugblätter zu verteilen, kann nicht mehr auf den „Wunsch gestützt werden, eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.

Grad so steht`s in der Urteilsbegründung, die übrigens vollständig auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts nachgelesen werden kann.

Mit uns freuen sich die FlughafenausbaugegnerInnen, die Pilotenvereinigung Cockpit, die Gewerkschaft der Flugbegleiter, die Stuttgart 21 GegnerInnen, die Gewerkschaften insgesamt, die wie der DGB am Tag nach der Urteilsverkündung.

„Um das Verfassungsgerichtsurteil gleich mit Leben zu erfüllen, haben wir heute im Frankfurter Hauptbahnhof Flugblätter gegen die Schuldenbremse verteilt», sagte der Vorsitzende des DGB Frankfurt-Rhein-Main, Harald Fiedler.

Kurz nach Beginn der Aktion seien die Gewerkschafter vom Sicherheitspersonal aufgefordert worden, das Verteilen der Flugblätter zu unterlassen. Nach der Aufforderung hätten die DGB-Mitglieder auf das Urteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 699/06 verwiesen, berichtete Fiedler. Nach mehreren Rückfragen auf «höherer Ebene» hätten die Verantwortlichen den mündlichen Verweis zurückgezogen und die Flugblattverteilung sowie die Präsenz von DGB-Fahnen in der Bahnhofshalle gestattet. «Damit ist für uns die Demonstrationsfreiheit im Hauptbahnhof Frankfurt erreicht», sagte Fiedler.“

So sollten auch wir das Urteil mit Leben erfüllen und weiter hartnäckig am Frankfurter Flughafen gegen die Abschiebepraxis protestieren.

Frankfurter Flughafen: Öffentlicher Raum oder Privatbesitz? Pressemitteilung des Aktionsbündnis Rhein-Main gegen Abschiebung vom 16. November 2010

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