Ein Treffen von Bundes- und Landespolitikern hat einen "Kompromiß" zur Novelle des BKA-Gesetzes geschlossen. Das BKA soll alle am 12. November mit den Stimmen von SPD/CDU im Bundestag bereits beschlossenen Vollmachten zur präventiven Fahndung wie zur Strafverfolgung erhalten. Lediglich für die Online-Durchsuchung von Computern soll eine richterliche Genehmigung zur Voraussetzung gemacht werden. sz, reuters, telepolis
Der Bundesrat hatte am 28. November 2008 dem neuen BKA-Gesetz nicht zugestimmt. Das novellierte Gesetz soll dem BKA weitgehende Kompetenzen zur präventiven Terrorismusbekämpfung geben. Besonders umstritten ist die heimliche Online-Durchsuchung von PC's, dem sogenannten Bundestrojaner, dessen technische Durchführbarkeit allerdings unklar ist.
Das BKA soll bundesweite Rasterfahndungen durchführen und dabei auf Datensammlungen "nicht-öffentlicher Stellen" zugreifen dürfen. Auch die die präventive Telekommunikationsüberwachung sowie der große Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen sollen legalen Repertoire des BKA gehören. Außerdem wird mit dem Gesetz das Berufsgeheimnis von ÄrztInnen, JournalistInnen und RechtsanwältInnen ausgehöhlt.
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