Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. November über das Recht auf Versammlungsfreiheit am Frankfurter Flughafen verhandelt. Julia Kümmel von der Initiative gegen Abschiebung klagt gegen ein Hausverbot. Dieses hatte die FraPort gegen sie verhängt, weil sie 2003 gemeinsam mit fünf Anderen Flugblätter gegen die Abschiebung eines Irakers nach Griechenland protestiert. PE vom 16.11.2010
Die Klägerin und ihre Anwälte betonen, dass der Frankfurter Flughafen mit seinen Einkaufszentren, 1940 ha, über 70.000 Beschäftigten und mehr als 56 Millionen Passagieren im Jahr kein privater sondern ein öffentlicher Raum ist. Dies gilt umso mehr, als er sich auch im Besitz des Staates befindet.
Die FraPort versuchte sich mit Sicherheitsbedenken herauszureden. Ihrer Meinung nach kann "schon eine Person eine unkontrollierbare Situation auslösen"
Darf man am Flughafen demonstrieren? HR vom 23.11.2010
Sind Demos am Flughafen erlaubt? SWR vom 23.11.2010
Freiheit unter den Wolken? TAZ vom 24.11.2010
Schlechte Karten für Flughafenbetreiber FR vom 24.11.2010
Seit einiger Zeit versucht die Fraport Proteste gegen Abschiebungen im Flughafen zu unterdrücken und verhängt dazu Hausverbote gegen AntirassistInnen. Die Klage einer Aktivistin des Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main auf Ausübung des Gundrechtes auf Demonstrationsfreiheit hat der BGH am 20. Januar zurückgewiesen. Die Klägerin überlegt nun eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. TAZ
Am 14. Januar 2006 fand bereits eine Demo gegen Hausverbote am Flughafen statt, an der laut Indymedia 80 Menschen teilnahmen.