Marcel Wöll (NPD) - Holocaust-Leugnung im Kreistag der Wetterau

Erklärung der Anti-Nazi-Koordination

Der hessische Landesvorsitzende der NPD, Marcel Wöll, hat als Redner im Kreistag der Wetterau am 14. März im Zusammenhang mit dem Vernichtungslager Auschwitz vom "sogenannten nationalsozialistischen Terror" gesprochen. Es besteht der Verdacht einer Leugnung des Holocaust.

Der von Wöll eingebrachte Antrag, Mittel für Schülerfahrten an den Ort des antisemitischen braunen Terrors in Polen zu streichen, wurde erfreulicherweise vom Kreistag mit einer Verdoppelung der bisherigen Förderungsmittel beantwortet.

Zur Erinnerung: Marcel Wöll ist der Anmelder einer bundesweiten "Großdemonstration" der NPD am kommenden 7. Juli in Frankfurt am Main ("Volksgemeinschaft statt Globalisierung"). Wöll macht mit seinem Auftritt deutlich: die "modernisierten" (in Wahrheit uralten) antikapitalistischen Phrasen der hessischen NPD stehen in direkter Kontinuität der NS-Ideologie.

Sie sind völkisch, antisemitisch und chauvinistisch.

Von einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen Wöll wegen Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts (Leugnung des Holocaust) ist bislang nichts bekannt.

Was von den Sprüchen aus Kreisen der hessischen NPD, sie seien "keine Nazis" zu halten ist, wird damit erneut deutlich - pure Heuchelei! 

Wöll, Krebs und ihre KameradInnen sind Nazis, nichts anderes.

Wir dokumentieren im Folgenden den Brief eines Mitglieds der grünen Kreistagsfraktion an den Vorsitzenden des Kreistags der Wetterau, Wieland:

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender Wieland!

In der Kreistagssitzung vom 14.3.2007 hat der Butzbacher Nazi Marcel Wöll für die NPD-Fraktion beantragt, die im Haushaltsplan des Wetteraukreises für SchülerInnenfahrten zur Gedenkstätte und Museum Auschwitz-Birkenau vorgesehenen 3.000 Euro zu streichen. Wöll nannte nach Presseberichten die Gedenkstätte (Zitat Kreis-Anzeiger vom 15.3.2007, Rhein-Main-Zeitung vom 15.3.2007, Wetterauer Zeitung vom 15.3.2007, Butzbacher Zeitung vom 16.3.2007, Frankfurter Rundschau vom 16.3.2007, Frankfurter Neue Presse vom 16.3.2007) wie folgt: “Stätte des so genannten nationalsozialistischen Terrors”.

In Verbindung mit dem Streichungsantrag besteht meiner Meinung nach der Verdacht der strafbewehrten Holocaust-Leugnung.

In Deutschland ermöglichen folgende Rechtsgrundlagen die Strafverfolgung der Holocaustleugnung:

Volksverhetzung (§ 130 StGB); Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB); Beleidigung (§ 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB).

Wöll erhielt von Ihnen nach Presseberichten nur “eine Rüge”. Einen sofortigen Ausschluß aus der Sitzung wurde nicht ausgesprochen. Unbekannt ist, ob ein Sitzungsausschluss Wölls für die kommende Kreistagssitzung ausgesprochen werden soll. Dies sollte im Ältestenrat geprüft werden.

Ich halte den Vorfall für sehr gravierend. Die Nazis Zündel und Rudolf wurden jüngst zu fünf bzw. zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen Holocaustleugnung verurteilt.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass von Ihrer Seite Strafanzeige gegen Wöll wegen des Verdachts der Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Gießen gestellt werden sollte.

Zur Erinnerung: Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau war das größte deutsche Vernichtungslager in der Zeit des Nationalsozialismus. Nach Auschwitz-Birkenau wurden insgesamt mehr als 1,3 Millionen Menschen aus ganz Europa deportiert. Davon wurden hier geschätzte 1,1 Millionen Menschen ermordet, eine Million davon Juden. Etwa 900.000 der Deportierten wurden direkt nach ihrer Ankunft in die Gaskammern geschickt oder erschossen. Weitere 200.000 Menschen starben durch Krankheit, Unterernährung, schwerste Misshandlungen, medizinische Versuche oder spätere Vergasung. Der Name „Auschwitz” ist zum Symbol für den Holocaust an etwa sechs Millionen europäischen Juden sowie weiteren Opfern unter Roma, Sinti und Jenischen, russischen und polnischen Zwangsarbeitern, Homosexuellen und anderen zu Feinden des Nationalsozialismus erklärten Menschen geworden.

Nachbemerkung: Die Entscheidung der demokratischen Fraktionen für eine Aufstockung des Fahrtkostenzuschusses von 3.000 auf 6.000 Euro ist eine gute politische Reaktion auf die unerträgliche Provokation des Butzbacher Nazis. Aber das genügt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hartung

Siehe auch:

Marcel Wöll - Hintergrundinformationen der Anti-Nazi-Koordination zu Marcel Wöll
Krebs will kein Nazi sein Erklärung der Anti-Nazi-Koordination
Eklat im Kreistag – Null Toleranz für ausländerfeindliche und menschenverachtende Parolen (Wetterauer Kreistag)

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