Bereits am ersten Verhandlungstermin über die Revision im italienischen Sant'Anna-Verfahren wurde gestern das Urteil des Militärgerichts von La Spezia durch das zuständige Militärgericht in Rom bestätigt. Zehn angeklagte ehemalige SS-Angehörige waren vom 22. Juni 2005 zu lebenslanger Haft verurteilt worden: schuldig für den Mord an 560 Zivilisten in Sant'Anna di Stazzema am 12. August 1944.
Die fünf Revisionsanträge der Verurteilten Alfred Mathias Concina, Karl Gropler, Georg Rauch, Horst Richter und Gerhard Sommer wurden abgelehnt. Die Anträge von Ludwig Heinrich Sonntag und Alfred Schöneberg waren hinfällig, da beide diese Jahr verstorben sind. Die Verurteilten Werner Bruß, Ludwig Göring und Heinrich Schendel hatten keine Revision eingelegt und waren damit bereits vorher rechtskräftig verurteilt gewesen.
Claudia Buratti vom Verein der Opfer von Sant'Anna beobachtete das gestrige Verfahren. Bereits bei ihrem Besuch in Stuttgart Anfang November hatte sie für den Verein der Opfer gefordert, dass endlich auch in Deutschland Anklage durch die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart erhoben werden müsse. Sie übergab bei ihrem Besuch an Justizminister Ulrich Goll in Stuttgart 2240 von der baden-württembergischen VVN gesammelte Unterschriften für eine zügige Prozesseröffnung. Beim anschließenden Gespräch wurde vom Amtschef des Justizministerium Michael Steindorfner betont, dass die Staatsanwaltschaft intensiv ermittele. Ob es zu einer Anklageerhebung komme sei aber ungewiss, da Mord nach deutschen Recht nur schwer zu beweisen ist.
Das Urteil von La Spezia blieb bisher in Deuschland folgenlos, da die Verurteilten als Deutsche nicht ausgeliefert werden, noch ihre Haft in Deutschland verbüßen müssen. Im Fall des ehemaligen Kompanieführers Gerhard Sommer aus Hamburg sieht Rechtsanwältin Gabriele Heinecke die Beweislage durch die bisherigen Ermittlungen für eine sofortige Anklageerhebung als hinreichend an. Dass in Deutschland bisher nicht einmal Anklage erhoben wurde, ist für die Opfer von Sant'Anna ein Schlag ins Gesicht.