Nachrichten über die Verurteilung von Kriegsverbrechern in Europa und über Gerichtsurteile zur "Wiedergutmachung"

Demo gegen NS-Verbrecher

Am 17. Mai 2009 demonstrierten 30 Menschen vor dem Haus des Kriegsverbrechers Heinrich Schubert. Die Demonstration richtete sich gegen die Verschleppung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Schubert hatte 1944 einen angeblichen Unterstützer der Partisanen ausgepeitscht und anschließend den Befehl zu seiner Hinrichtung gegeben. Schubert wird außerdem die Beteiligung am Mord an 12 italienischen Zivilisten vorgeworfen.
Presseerklärung der ANK DA

NS-Opfer endlich entschädigen

Italienische und griechische Gerichte haben Deutschland in letzter Instanz zu Reparationszahlungen wegen des SS-Massakers in Distomo verurteilt. Die deutsche Regierung versucht dagegen den Internationalen Gerichtshof anzurufen und sich hinter der sogenannten Staatenimmunität zu verstecken. Dagegen richtet sich ein Aufruf des AK Distomo

Links zu Artikeln über die deutsche Besatzung Griechenlands.

"Wiedergutmachung"

In die Frage der Reparationen für die deutschen Menschheitsverbrechen ist zur allgemeinen Überraschung wieder ein wenig Bewegung gekommen. Dies ist vor allem eine Folge zweier Urteile der italienischen Justiz zur Entschädigung der Opfer des SS-Massakers in Distomo und zur Entschädigung der italienischen Militärinternierten (s.u.). Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, werden nun hinter den Kulissen "Gespräche über die Entschädigungsansprüche von NS-Opfern aus Griechenland und Italien" geführt. (SZ v. 15.7.08 S. 6: "Berlin unter Zugzwang"). Zu diesem Anlass veröffentlichte die SZ zwei lesenswerte Artikel zur Geschichte der "Wiedergutmachung" und den "vergessenen Opfern"

Zu einem wirklichen Durchbruch wird es ohne Druck von unten allerdings wohl kaum kommen. Die italienische wie die deutsche Regierung halten "eine Richterspruch für ungeeignet, (um) bilaterale Fragen zu lösen" und setzen auf eine außergerichtliche Lösung. Italiens Außenminister Franco Frattini hat schon erklärt, er wolle lieber ein Museum statt Entschädigungszahlungen an die Opfer. (Die Presse)

Trotz der Nachverhandlungen wird es also wahrscheinlich dabei bleiben: "Die Deutschen sind billig davongekommen"

BRD immun gegen griechische Entschädigungsklagen

Die Angehörigen der Opfer des Massakers von Kalvritha (Griechenland) bekommen von der Bundersrepublik Deutschland keine Entschädigung. Nachdem griechische Gerichte einen Anspruch auf Entschädigung anerkannt hatten, hat nun der Europäische Gerichtshof der BRD die Staatenimmunität attestiert. Bei dem Massaker hatte die Wehrmacht am 13.12.1943 fast 700 ZivilistInnen umgebracht. Presseerklärung des AK Distomo und Presselinks

Erfolge für griechische und italienische NS-Opfer

Das oberste italienische Zivilgericht hat am 5. Juni 2008 entschieden: Die griechischen Opfer des Massakers von Distomo können ihre Ansprüche gegen Vermögen der Bundesrepublik in Italien vollstrecken. Der AK Distomo hält die Entscheidung für "bahnbrechend". Erklärung des AK Distomo
Außerdem hat das Gericht entschieden, Zivilklagen italienischer Militärinternierter anzunehmen. Die Militärinternierten wurden bislang von der Bundesrepublik nicht entschädigt. SZ1, SZ2
Interview mit RA Martin Klingner, Vertreter von Argyris Sfountouris, der das Massaker von Distomo überlebte.

Urteil gegen die Mörder von Sant'Anna bestätigt

Bereits am ersten Verhandlungstermin über die Revision im italienischen Sant'Anna-Verfahren wurde am 21. November 2006 das Urteil des Militärgerichts von La Spezia durch das zuständige Militärgericht in Rom bestätigt. Zehn angeklagte ehemalige SS-Angehörige waren am 22. Juni 2005 wegen des Massakers in Sant'Anna zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Verbände der 16. SS-Panzergrenadierdivision hatten am 12. August 1944 560 Zivilisten Sant'Anna die Stazzema in der Toskana ermordet.

Die fünf Revisionsanträge der Verurteilten SS-Leute wurden abgelehnt. Die Anträge von zwei verurteilten Mördern waren hinfällig, da beide diese Jahr verstorben sind. Der in der Wetterau wohnende Heinrich Schendel hatte wie zwei andere SS-Täter keine Revision eingelegt und war damit bereits vorher rechtskräftig verurteilt gewesen.
Zuletzt war die skandalöse Untätigkeit der deutschen Justiz bei der Verfolgung der Mörder von Sant'Anna auf dem bundesweiten Aktionstag am 5./6. Mai thematisiert worden. In Lißberg-Ortenberg in der Wetterau hatten 70-80 Menschen vor dem Haus des verurteilten Mörders Heinrich Schendel demonstriert.

Weitere Informationen zum Massaker von Sant'Anna und dem Prozess gibt es bei partigiani.de

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